Arnd Krüger, der umstrittene Sporthistoriker der Universität Göttingen, wird nicht aus der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft (DVS) ausgeschlossen. Die DVS rügt jedoch in einem Beschluss vom 9. September den Wissenschaftler, der im Juni behauptet hatte, die elf beim Olympiaattentat 1972 ermordeten israelischen Sportler seien freiwillig in den Tod gegangen. Diese Thesen, so die VDS, stellen einen Verstoß gegen die ,Berufsethischen Grundsätze für Sportwissenschaftler/innen dar. Krüger habe mit seinem Vortrag im Juni der Sportwissenschaft Schaden zugefügt. Krüger werden nur deshalb nicht ausgeschlossen, weil er seine Thesen zurückzog und sich für sie entschuldigte. Vor einigen Wochen hatte die Universität Göttingen Krüger attestiert, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis nicht verletzt zu haben.
Die ganze Meldung findet sich hier. Über den Fall Krüger habe ich ja schon eine Weile berichtet, verwiesen sei auf den Übersichtsartikel in der Jüdischen Allgemeinen, Eine Frage des Menschenbildes, und auf das Interview, das ich für die taz mit Krüger führte: „Ich habe eins auf die Nase bekommen“. Sehr informativ ist diese Seite der DVS, wo auf die wichtigsten Beiträge zum „Fall Krüger“ verlinkt wird, viel Material findet sich auch auf dem Blog Sportswire.de.
[…] Nicht mal die Zahlen stimmen dazu auch dieses Blog und andere Links zur causa Kr