karlsruhe

Kaum bemerkt in der deutschen Öffentlichkeit wurde es, noch weniger kritisiert, dabei fiel der Spruch des Bundesverfassungsgerichts ausgerechnet am 9. November: Das Bestreiten des Mordes an sechs Millionen Juden ist gar nicht, wie es doch im Gesetz steht, in jedem Fall strafbar. Die FR hat das sehr treffend „Anleitung zur Holocaustleugnung“ genannt. Meine Recherche zu diesem Fall findet sich in der Jüdischen Allgemeinen„Das Verbot ist nichts mehr wert“.

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