Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt, dass die Auskunftspflicht von Bundesbehörden nicht durch Landesgesetze geregelt werden darf. Aber ein Bundespressegesetz gibt es nicht. Schön etwa für den BND, der keine Auskunft über NS-belastete Mitarbeiter geben wollte: Nazis dürfen geheim bleiben in der Jüdischen Allgemeinen (Online-Ausgabe).
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